Landesförderung für den ­Ersterwerb von Eigentumswohnungen

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Der Wohnbauscheck ist ein Förderungsdarlehen des Landes. Mit diesem Instrument wird der Erstkäufer (österreichischer Staatsbürger oder ein Gleichgestellter) durch einen Landeskredit mit 26-jähriger Laufzeit gefördert. Voraussetzung ist eine freifinanzierte Eigentumswohnung, die durch einen befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet wurde. Weiters ein positives ortsplanerisches Gutachten, es müssen wohnbauförderungsrechtliche Qualitätsanforderungen erfüllt sein und die Sicherung der Fertigstellung durch eine Bankgarantie gegeben sein. Die Gesamtbaukosten inklusive Grund­kosten und Umsatzsteuer dürfen grundsätzlich 2.900 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche nicht übersteigen. Um die Förderung kann längstens bis drei Jahre nach Erteilung der Benützungsbewilligung des Bauvorhabens angesucht werden. Achtung – Das Jahresnettoeinkommen darf für eine Person 46.300 Euro und für zwei Personen 69.450 Euro nicht übersteigen.

Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je 5.400 Euro, bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je 1.080 Euro wird die Förderungshöhe jeweils um 20 %verringert. Allfällige Rechte an einer bisherigen Wohnung sind außerdem nachweislich aufzugeben.

Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich beginnend nach der Benützungsbewilligung oder bei früherem Bezug der Wohnung, jedoch spätestens drei Jahre nach Erteilung der Förderungszusage. Die Förderung für einen befugten Bauträger wird in Form eines Förderbeitrages gewährt.

Das Förderungsdarlehen beträgt € 750,- je m² angemessener Nutzfläche (für einen 1 bis 4-Personenhaushalt max. 90 m², für jede weitere Person erhöht sich die Nutzfläche um 10 m²).

Bei Bauvorhaben, bei denen dem Bauträger die Zustimmung zur Errichtung ab Juli 2006 erteilt wurde, können zusätzlich für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen max. € 150,- je m² Nutzfläche gewährt werden.

Außerdem gibt es je nach Anzahl der Kinder im Haushalt eine weitere Zusatzförderung: € 3.700,- zusätzlich bei zwei Kindern bzw. € 7.400,- zusätzlich bei drei oder mehr Kindern.

Süd-Ost Journal

"Für die Menschen, für die Region"