Die Stadtgemeinde Feldbach hat beschlossen, den Weg zu einem klimafitten Ackerbau in der Gemeinde zu unterstützen, um dem Ziel, möglichst viele Ackerflächen über den Winter grün zu halten, einem wesentlichen Schritt näher zu kommen. Der Jagdschutzverein (JSV) Feldbach-Fehring und der Maschinenring Raabtal haben mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer ein Konzept entwickelt, das die Ackerbauern überzeugen soll, ihre begrünten Flächen nicht im November zu pflügen, sondern die Winterbegrünung mit mindestens zwei winterharten Komponenten zumindest bis zum 1. März zu belassen. Die Stadtgemeinde unterstützt den Mehraufwand für die Frühjahrsbodenbearbeitung mit bis zu 100 Euro pro Hektar. Gemeinsam mit den übrigen Gemeinden soll diese Idee auf das gesamte Vulkanland ausgeweitet werden. Die Vorteile der über den Winter begrünten Ackerflächen liegen auf der Hand: Erosionsschutz durch bessere Durchwurzelung des Oberbodens (dadurch weniger Abschwemmung von wertvollem Humus und geringere Reinigungs- und Wiederherstellungskosten nach Starkregenereignissen für die Gemeinden), Vergrößerung des Wildlebensraumes für das heimische Wild (dadurch geringerer Verbissdruck im Wald und Erleichterung der Naturverjüngung) sowie die Lebensraumverbesserung für das Niederwild über den Winter sind nur einige der positiven Aspekte. „Die Stadtgemeinde Feldbach setzt konsequent die umfangreichen Maßnahmen des beschlossenen Raab-Memorandums um. Der zukunftsfähige Boden mit Winterbegrünung nimmt darin eine zentrale Rolle ein. Durch das Zusammenwirken von Landwirtschaftskammer, Steirische Jägerschaft, Maschinenring, Grundbesitzer und Stadtgemeinde kann diese Maßnahme in den nächsten Jahren erfolgreich umgesetzt werden“, freut sich Feldbachs Bürgermeister und Steirisches Vulkanland-Obmann Josef Ober. Dieter Hutter, Obm. JSV Feldbach-Fehring, betont: „Der Jagdschutzverein begrüßt die positive Aufnahme dieser Idee. Jäger und Landwirte sind Lebensraumpartner!”. Er ergänzt: „Durch den vergrößerten Lebensraum wird auch die Zahl der Wildunfälle sinken. Die Grundeigentümer potentieller Begrünungsflächen sind eingeladen, zwecks formaler Abwicklung mit den örtlichen Jägern Kontakt aufzunehmen“, so Hutter.