Entlastung für Klima und Geldbörse: Land Steiermark reformiert Sanierungsförderung

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Klubobmann Hannes Schwarz, Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Fachabteilungsleiter Michael Sebanz (v.l.) stellten die neuen Fördermodelle für Wohnhaussanierungen vor. Klubobmann Hannes Schwarz, Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Fachabteilungsleiter Michael Sebanz (v.l.) stellten die neuen Fördermodelle für Wohnhaussanierungen vor.

Vor dem Hintergrund steigender Ener­giepreise und im Hinblick auf den Klimaschutz reformiert das Wohnbauressort die Förderschienen für Wohnhaussanierungen. Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Han­nes Schwarz präsentierten jüngst die attraktiven Fördermodelle für leistba­ren Wohnraum.

Das Land Steiermark legt bei seinen Wohnbau­för­derungen einen besonderen Fokus auf Sanierungen, denn Sanierungen von bestehenden Objekte haben einen viel­fachen Mehrwert. Wer sein Haus oder seine Wohnung saniert, kann Energie sparen und damit sowohl das Klima als auch die Geldbörse schonen. Außerdem werden durch den Erhalt bestehender Gebäude wertvolle Böden vor zusätz­licher Versiegelung geschützt. Eine gefördert umfassend sanierte Woh­nung reduziert den Heizwär­me­bedarf durchschnittlich um rund 70 Prozent. „Wohnen ist ein Grund­bedürfnis und mit dieser umfassenden Reform sorgen wir für leistbaren Wohnraum, schützen das Klima und entlasten die Steirerinnen und Steirer", so LR Seitinger und KO Schwarz.

Durch die Attraktivierung der Förderschienen wird damit ge­rechnet, dass die Anzahl der thermisch-energe­ti­schen Sanie­rungen um rund 10% gesteigert werden kann. Im Zuge der Reform erfolgt eine Vereinfachung der unterschied­lichen Förderungen. So wird in Zukunft in verstärkt auf einmalige Förderbeiträge anstatt mehrjähri­ger Annuitätenzuschüsse, die einen Bankkredit voraussetzen, gesetzt. Die Förderungen bewegen sich je nach Um­fang der Sanierungsmaßnahmen zwischen 15 Prozent (Kleine Sanie­rung) und 30 Prozent (Umfassende ener­getische Sanierung, Maßnahmen für barrierefreies Wohnen) der förderbaren Kosten. Bei der „Umfassenden Sanierung", welche für Sanierungen von drei oder mehr Wohneinheiten in Frage kommt, besteht für die Förderwerber weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderung mittels Annuitätenzuschuss, Förderbeitrag oder Landesdarlehen. Durch Anhebung der förderbaren Kosten wird auch diese För­derschiene attraktiviert. Neue Re­geln gelten auch für die Assanierung, bei der eine deutlich niedrigere Miet­kostenobergrenze eingezogen wird. Mieten in nach den neuen Regeln assanierten Objekten dürfen in Zukunft maximal zwei Drittel des steirischen Richt­wertmietzinses betragen.

Im Vergleich zur alten För­derung wird die Miete sogar um rund 40 Prozent niedriger, da u.a. für die Kücheneinrichtung kein Aufpreis mehr verlangt wer­den darf. Bei der Beantragung der För­derungen wird mit der Reform ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung ges­etzt: Die För­derschienen „Klei­ne Sanierung" und „Umfas­sende energetische Sanierung" sollen künftig vollständig online beantragt werden können. Die Umsetzung der Sanierungsreform erfolgt im Herbst, sodass die Änderungen mit 2023 in Kraft treten. Neben den För­de­rungen des Landes besteht auch die Möglichkeit Förderungen des Bundes zu beantragen. Wei­tere Infos zum Thema Wohnbausanierungen gibt es auf www.sanieren.steiermark.at.

Süd-Ost Journal

"Für die Menschen, für die Region"