Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und im Hinblick auf den Klimaschutz reformiert das Wohnbauressort die Förderschienen für Wohnhaussanierungen. Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Hannes Schwarz präsentierten jüngst die attraktiven Fördermodelle für leistbaren Wohnraum.
Das Land Steiermark legt bei seinen Wohnbauförderungen einen besonderen Fokus auf Sanierungen, denn Sanierungen von bestehenden Objekte haben einen vielfachen Mehrwert. Wer sein Haus oder seine Wohnung saniert, kann Energie sparen und damit sowohl das Klima als auch die Geldbörse schonen. Außerdem werden durch den Erhalt bestehender Gebäude wertvolle Böden vor zusätzlicher Versiegelung geschützt. Eine gefördert umfassend sanierte Wohnung reduziert den Heizwärmebedarf durchschnittlich um rund 70 Prozent. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis und mit dieser umfassenden Reform sorgen wir für leistbaren Wohnraum, schützen das Klima und entlasten die Steirerinnen und Steirer", so LR Seitinger und KO Schwarz.
Durch die Attraktivierung der Förderschienen wird damit gerechnet, dass die Anzahl der thermisch-energetischen Sanierungen um rund 10% gesteigert werden kann. Im Zuge der Reform erfolgt eine Vereinfachung der unterschiedlichen Förderungen. So wird in Zukunft in verstärkt auf einmalige Förderbeiträge anstatt mehrjähriger Annuitätenzuschüsse, die einen Bankkredit voraussetzen, gesetzt. Die Förderungen bewegen sich je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen zwischen 15 Prozent (Kleine Sanierung) und 30 Prozent (Umfassende energetische Sanierung, Maßnahmen für barrierefreies Wohnen) der förderbaren Kosten. Bei der „Umfassenden Sanierung", welche für Sanierungen von drei oder mehr Wohneinheiten in Frage kommt, besteht für die Förderwerber weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderung mittels Annuitätenzuschuss, Förderbeitrag oder Landesdarlehen. Durch Anhebung der förderbaren Kosten wird auch diese Förderschiene attraktiviert. Neue Regeln gelten auch für die Assanierung, bei der eine deutlich niedrigere Mietkostenobergrenze eingezogen wird. Mieten in nach den neuen Regeln assanierten Objekten dürfen in Zukunft maximal zwei Drittel des steirischen Richtwertmietzinses betragen.
Im Vergleich zur alten Förderung wird die Miete sogar um rund 40 Prozent niedriger, da u.a. für die Kücheneinrichtung kein Aufpreis mehr verlangt werden darf. Bei der Beantragung der Förderungen wird mit der Reform ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gesetzt: Die Förderschienen „Kleine Sanierung" und „Umfassende energetische Sanierung" sollen künftig vollständig online beantragt werden können. Die Umsetzung der Sanierungsreform erfolgt im Herbst, sodass die Änderungen mit 2023 in Kraft treten. Neben den Förderungen des Landes besteht auch die Möglichkeit Förderungen des Bundes zu beantragen. Weitere Infos zum Thema Wohnbausanierungen gibt es auf www.sanieren.steiermark.at.