Der Winterhandwerkerbonus hat im Jahr 2016 mit fast 1.300 Anträgen Investitionen von 10 Millionen Euro ausgelöst. Grund genug für die Sparte Gewerbe und Handwerk, sich für eine Neudotierung für 2017 einzusetzen. „Es wird damit eine vierfache Win-Situation geschaffen: Nicht nur die Unternehmer profitieren, auch ihre Mitarbeiter, ebenso wie die Konsumenten und natürlich der Staat selbst“, ist Spartenobmann Gerhard Köppel überzeugt.
Die Neuauflage des Burgenländischen Winterhandwerkerbonus ist auch noch unbürokratischer geworden. Auf Nachdruck der Wirtschaftskammer werden jetzt auch Barzahlungen akzeptiert, Kostenvoranschläge müssen keine eingebracht werden. „Gerade für Klein- und Mittelbetriebe ist jeder zusätzliche Auftrag wichtig“, betont Köppel. Gefördert werden 25 % der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer, maximal 5.000 Euro (inkl. Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten). Die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro ohne Umsatzsteuer betragen. Eigentümer des Wohnobjekts sowie deren nahestehenden Personen können eine Förderung beantragen – österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger). Alle Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen und Unterlagen finden Sie unter wko.at/bgld/winterhandwerkerbonus2017.