Erstmals war es bis 15. Februar auch den Uhudlerwinzern möglich, bei den Bezirkshauptmannschaften um die Erweiterung ihrer Weingärten anzusuchen. Voraussetzung dafür war die Aufnahme des Uhudlers in das burgenländische Weinbaugesetz letztes Jahr.
Im Uhudlerland, den Bezirken Güssing und Jennersdorf, wurden Anträge auf rund 16 Hektar neue Weingärten eingereicht. Die meisten Anträge betreffen den Uhudler. “Eine tolle Entwicklung, die die große Nachfrage nach Uhudler widerspiegelt. Ich bin überzeugt, dass unsere Uhudlerwinzer noch viel mehr verkaufen könnten“, so Agarlandesrätin Verena Dunst. Seit letztem Jahr gilt auf Initiative von Agrarlandesrätin Verena Dunst der Uhudler ganz offiziell als Wein. Die Gesetzesänderung soll den Weiterbestand des Weins auch auf EU-Ebene sichern. Während vor kurzer Zeit noch Rodungsbescheide zirkulierten und ein endgültiges Verbot des Kultgetränks im Raum stand, haben sich die Voraussetzungen unterdessen grundlegend geändert. „Nach der Rettung des Uhudler ist die Erweiterung der Anbauflächen der nächste Schritt um den Bestand des Uhudlers nachhaltig abzusichern“, zeigt sich Agrarlandesrätin Verena Dunst mit der Entwicklung zufrieden.
Der logische nächste Schritt ist für Landesrätin Dunst die verstärkte Verwendung der „Kultmarke“ Uhudler für die Vermarktung der Region.